Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel/ Restaurant Seehof am Aartalsee
Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
§ 1 Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
2.
Der Begriff Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
3.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
4.
Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler usw.) veranlasste und von dem Hotel/ Restaurant Seehof am Aartalsee, Am See 1 - 10, 35649 Bischoffen-Niederweidbach (nachfolgend Hotel genannt) angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag.
5.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
1.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegen-über zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§ 3 Leistungen
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer eventuellen Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die Preise entsprechend angepasst.
3.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
5.
Bei Gruppenreservierungen oder Buchungen mehrerer Zimmer durch Unternehmen oder Dritte ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel spätestens 7 Tage vor Anreisedatum eine vollständige Liste der Namen aller anreisenden Gäste zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind erforderlich, um den Check-in-Prozess zu erleichtern und den gesetzlichen Verpflichtungen des Hotels nachzukommen. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Zimmerüberlassung zu verweigern, falls diese Angaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden
§ 4 Bedingungen für den Aufenthalt mit Haustieren
1.
Erlaubte Tiere: Nur Haustiere (Hunde und Katzen) sind im Hotel gestattet.
2.
Vorherige Abstimmung: Alle Aufenthalte mit Haustieren müssen im Voraus mit der Hotelleitung abgestimmt werden.
3.
Zusätzliche Services: Bereitstellung von Futter- und Wassernäpfen. Organisation spezieller Bereiche für Spaziergänge und den Aufenthalt von Haustieren.
4.
Zugangsbeschränkungen: Haustiere sind in allen Bereichen des Hotels erlaubt, sofern dies den Komfort anderer Gäste nicht beeinträchtigt. Die Besitzer sind verpflichtet, das Verhalten ihrer Tiere zu kontrollieren.
5.
Verantwortung des Besitzers: Tierbesitzer haften für alle Schäden am Eigentum oder für Unannehmlichkeiten, die anderen Gästen entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Besitzers, in den dafür vorgesehenen Bereichen hinter dem Tier aufzuräumen.
§ 5 Richtlinien zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Hotel
1.
Zweck der Datenerhebung. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Buchungs- und Aufenthaltsprozesses, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der angebotenen Dienstleistungen.
2.
Kategorien der erhobenen Daten. Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:

Name, Vorname, Geburtsdatum

Pass- oder Identifikationsnummer

Kontaktdaten: Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Zahlungsinformationen: Kreditkartendaten oder ähnliche Zahlungsinformationen

Daten im Zusammenhang mit spezifischen Präferenzen des Gastes (z. B. Zimmer- oder Ernährungspräferenzen)
3.
Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und ausschließlich im Rahmen der angegebenen Zwecke. Die Daten werden technisch und organisatorisch so gesichert, dass sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch geschützt sind.
4.
Weitergabe personenbezogener Daten. Die Weitergabe personenbezogener Daten ist nur in folgenden Fällen zulässig:

An Zahlungsdienstleister zur Abwicklung der Buchung oder Bezahlung.

An staatliche Behörden im Rahmen gesetzlicher Meldepflichten.

An Dienstleistungspartner (z. B. Transportunternehmen), soweit dies zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist.
5.
Speicherfristen. Personenbezogene Daten, die für die Buchung oder den Aufenthalt erforderlich sind, werden für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach dem Ende des Aufenthalts gespeichert, sofern keine gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrung verlangen. Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet werden (z. B. Steuerdaten), unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von bis zu 10 Jahren. Zahlungsdaten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Abwicklung der Transaktion erforderlich ist.
6.
Rechte der Gäste. Gäste haben das Recht, auf Anfrage Zugang zu ihren gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten korrigieren zu lassen oder die Löschung nicht mehr benötigter Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7.
Verantwortlichkeit. Der Schutz der personenbezogenen Daten wird durch die Geschäftsführung des Hotels sichergestellt. Für Fragen oder Anliegen zum Datenschutz steht ein Ansprechpartner zur Verfügung, dessen Kontaktdaten den Gästen bereitgestellt werden.
8.
Änderungen der Richtlinien. Änderungen dieser Richtlinien sind der Geschäftsführung vorbehalten und treten nach Veröffentlichung in Kraft.
§ 6 Zahlung
1.
Rechnungen des Hotels sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
2.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, eine Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
§ 7 Rücktritt des Kunden
Abbestellung bzw. Stornierung/ Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden
3.
Stornierungs- und Änderungsrichtlinien je nach Buchungszeitpunkt
4.
Frühbuchung (Early Booking)
Definition: Die Buchung wurde 14 Tage oder mehr vor dem Anreisedatum vorgenommen.

Stornierungsbedingungen: Kostenlose Stornierung: Möglich bis 14 Tage vor dem Anreisedatum.

Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Anreisedatum: Eine Gebühr von 50 % der Gesamtkosten der Buchung wird erhoben.

Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Anreisedatum: Eine Gebühr von 80 % der Gesamtkosten der Buchung wird erhoben.

Stornierung am Anreisetag (vor Check-in-Zeit): Eine Gebühr von 100 % der Gesamtkosten der Buchung wird erhoben.

Änderungen der Buchung: Änderungen (z. B. Reduzierung der Zimmeranzahl oder Aufenthaltsdauer) unterliegen denselben Bedingungen wie Stornierungen
5.
Spätbuchung (Last-Minute Booking)
Definition: Die Buchung wurde 7 Tage oder weniger vor dem Anreisedatum vorgenommen.
Stornierungsbedingungen:

Kostenlose Stornierung: Möglich bis 3 Tage vor dem Anreisedatum.

Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor dem Anreisedatum: Eine Gebühr von 80 % der Gesamtkosten der Buchung wird erhoben.

No-Show (Nichtanreise) oder Stornierung nach Check-in-Zeit: Eine Gebühr von 100 % der Gesamtkosten der Buchung wird erhoben.

Änderungen der Buchung: Änderungen (z. B. Reduzierung der Zimmeranzahl oder Aufenthaltsdauer) unterliegen denselben Bedingungen wie Stornierungen:

Bis 3 Tage vor dem Anreisedatum: Änderungen sind kostenlos.

Weniger als 3 Tage vor dem Anreisedatum: Eine Gebühr von 80 % der gekürzten Leistungen wird erhoben.

Am Anreisetag: Eine Gebühr von 100 % der gekürzten Leistungen wird erhoben.
6.
Gruppenreservierungen
Bei Gruppenreservierungen ab 5 Zimmern oder mehr kann die Reservierung bis 8 Wochen vor Anreisedatum kostenfrei storniert werden. Ab der 8. Woche fallen 30% der Gesamtkosten der Reservierung an, ab 4 Wochen 50%, ab 2 Wochen 80% und ab 1 Woche vor Anreise 90% der Gesamtkosten an.
7.
Bietet das Hotel einen Gruppenrabatt in Zusammenhang mit einer Anzahlung an, so ist diese auch nach Stornierung der Reservierung nicht mehr erstattbar.
8.
Höhere Gewalt (Force Majeure):
Falls der Gast sich auf höhere Gewalt (z. B. Krankheit oder Notfälle) beruft, müssen entsprechende offizielle Dokumente vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Befreiung von Gebühren liegt vollständig im Ermessen des Hotelmanagements. In bestimmten Fällen kann eine Verschiebung des Aufenthalts angeboten werden, dies erfolgt jedoch ebenfalls nach Ermessen des Hotels.
9.
Zusätzliche Bedingungen
10.
Erhöhung der Zimmeranzahl oder Verlängerung des Aufenthalts: Jederzeit möglich, abhängig von der Verfügbarkeit.
§ 8 Rücktritt des Hotels
1.
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
4.
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
5.
Wird eine vereinbarte oder oben verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen.
7.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die anfallenden Stornierungskosten zu tragen.
8.
Bietet das Hotel einen Gruppenrabatt in Zusammenhang mit einer Anzahlung an, so ist diese auch nach Stornierung der Reservierung nicht mehr erstattbar.
9.
Bietet das Hotel nicht erstattbare Raten an, so ist die Reservierung nicht mehr kostenfrei stornierbar und der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf eine Erstattung der Vorauszahlung.
10.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführen-der oder falscher Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereichs des Hotels zuzurechnen ist

Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

Ein Verstoß gegen §1 Nr.2 vorliegt.
11.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 9 Zimmerbereitstellung und Übergabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden von 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreiten-der Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche An-sprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4.
Standard-Check-out-Zeit: Der reguläre Check-out erfolgt bis 11:00 Uhr.
5.
Verlängerungsoptionen:

11:00 bis 12:00 Uhr: Kostenlose Verlängerung nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch die Hotelverwaltung.

12:00 bis 14:00 Uhr: Zusätzliche Gebühr von 35 €.

14:00 bis 18:00 Uhr: Zusätzliche Gebühr von 55 €.

Nach 18:00 Uhr: Es wird der volle Zimmerpreis für eine zusätzliche Nacht berechnet.
6.
Bedingungen:
Die Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit der Zimmer ab. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei hoher Auslastung eine Verlängerung abzulehnen. Alle Änderungen sollten im Voraus mit dem Hotel abgestimmt werden.
§ 10 Haftung des Hotels
1.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtung aus dem Ver-trag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das 100-fache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 € und abweichend für Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 €.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kun-den gilt die Regelung der vorstehenden Nr. 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4.
Weckaufträge werden vom Hotel Seehof am Aartalsee nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

Versanddienste: Das Hotel kann den Versand von Briefen, Dokumenten oder kleinen Gegenständen über die Post oder einen Kurierdienst anbieten. Alle Versandkosten (Postgebühren, Kurierdienste) werden vom Gast getragen.

Haftung für den Versand: Das Hotel handelt ausschließlich als Vermittler und übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung der Sendung, nachdem diese an den entsprechenden Dienst (Post, Kurier) übergeben wurde. Der Gast ist für die Richtigkeit der angegebenen Adressen und Versandinformationen verantwortlich.

Inhalt der Sendungen: Der Versand von gefährlichen, gesetzlich verbotenen, leicht entzündlichen, giftigen oder anderen Gegenständen, die ein Risiko darstellen können,
ist untersagt.
Das Hotel behält sich das Recht vor, den Versand zu verweigern, wenn der Inhalt Zweifel hervorruft oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Fristen und Ablauf: Alle Anfragen zum Versand müssen über die Rezeption erfolgen, mit vollständigen Angaben zum Empfänger. Das Hotel garantiert keinen Versand zu bestimmten Zeiten, es sei denn, dies wurde im Voraus ausdrücklich vereinbart.

Kurierdienste und Dritte: Wenn die Sendung an einen Kurierdienst oder eine andere dritte Partei übergeben wird, übernimmt das Hotel keine Haftung für deren Handlungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Wetzlars vereinbart sed.

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